Führerschein umschreiben: Ausländischen Führerschein in Deutschland umtauschen

Führerschein umschreiben: Ausländischen Führerschein in Deutschland umtauschen

Führerschein umschreiben: Ausländischen Führerschein in Deutschland umtauschen

Kurze Antwort: Ob du deinen ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen musst, hängt vom Ausstellungsland ab. Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten bleiben ohne Umschreibung gültig. Führerscheine aus Ländern mit Gegenseitigkeitsabkommen, etwa der Türkei, Japan oder mehreren US-Bundesstaaten, lassen sich meist ohne Prüfung umschreiben. Bei allen anderen Ländern verlangt die Führerscheinstelle in der Regel eine theoretische und praktische Prüfung, und die Umschreibung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland beantragt werden.

Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht, fragt sich schnell: Darf ich mit meinem bisherigen Führerschein einfach weiterfahren, oder muss ich ihn umschreiben lassen? Die Antwort hängt vom Herkunftsland ab. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Fälle.

Führerschein aus einem EU- oder EWR-Land

Führerscheine, die in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR ausgestellt wurden, bleiben in Deutschland ohne jede Umschreibung gültig, auch nach einem dauerhaften Umzug. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Führerschein abläuft oder ausgetauscht werden muss – dann erfolgt das nach den deutschen Regeln.

Führerschein aus einem Land mit Gegenseitigkeitsabkommen

Mit bestimmten Ländern hat Deutschland Abkommen geschlossen, die eine Umschreibung ohne erneute Prüfung ermöglichen. Dazu zählen unter anderem die Türkei, Japan, Südkorea, Israel, Neuseeland, Namibia sowie mehrere Bundesstaaten der USA. In diesen Fällen reicht in der Regel die Vorlage des Führerscheins samt beglaubigter Übersetzung.

Führerschein aus einem sonstigen Drittstaat

Kommt dein Führerschein aus einem Land ohne Abkommen, verlangt die Führerscheinstelle meist eine theoretische und praktische Prüfung, bevor der deutsche Führerschein ausgestellt wird. In manchen Fällen kann auch nur eine der beiden Prüfungen nötig sein – das entscheidet die zuständige Behörde nach Einzelfallprüfung.

Welche Fristen gelten?

Nach der Anmeldung deines Wohnsitzes in Deutschland darfst du mit einem ausländischen Führerschein aus einem Nicht-EU-Land in der Regel noch sechs Monate fahren. Innerhalb dieser Frist musst du die Umschreibung beantragen, sonst erlischt deine Fahrberechtigung in Deutschland.

Welche Unterlagen brauchst du?

Für die Umschreibung benötigst du üblicherweise deinen Personalausweis oder Reisepass, den ausländischen Führerschein im Original, eine beglaubigte Übersetzung, ein biometrisches Passfoto sowie einen aktuellen Sehtest. Je nach Herkunftsland und Führerscheinstelle können weitere Nachweise wie eine Wohnsitzbescheinigung verlangt werden.

Fazit

Ob du deinen Führerschein umschreiben lassen musst, hängt also entscheidend davon ab, aus welchem Land er stammt: EU-Führerscheine bleiben gültig, Führerscheine aus Abkommensländern lassen sich meist ohne Prüfung umschreiben, und bei allen übrigen Ländern führt in der Regel kein Weg an einer Prüfung vorbei.

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